Herzlich willkommen auf unserer Plattform zur Abschaffung der BGH-Singularzulassung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die BGH-Präsidentin hat ein neues Wahlverfahren zur Bestellung von Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof eingeleitet. Bewerben kann sich grundsätzlich jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt, die bzw. der 35 Jahre alt und in den vergangenen fünf Jahren als Rechtsanwalt tätig gewesen ist.

Die Wahl soll erneut auf Basis der bislang bestehenden gesetzlichen Regelungen erfolgen, denen fast alle Regionalkammern auf der 156. BRAK-HV im Mai 2019 recht einhellig eine klare Absage erteilt haben. Damals stimmten acht Regionalkammern für die ersatzlose Streichung der Singularzulassung in Zivilsachen beim BGH, 17 für die Beibehaltung der Singularzulassung bei grundlegender Änderung des Wahlverfahrens und für eine gesetzliche Normierung der Auswahlkriterien und nur 3 Kammern gänzlich für die Beibehaltung des status quo.

Das bisherige System stammt aus dem Jahr 1878 und ist auf die Auswahl von Rechtsanwälten gerichtet, die sich nach ihrer Wahl auf das Revisionsrecht spezialisieren und in der gesamten Breite des Zivilrechts (also ohne Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete) vor dem Bundesgerichtshof tätig sein sollen. Die Auswahlentscheidung wird durch einen Wahlausschuss getroffen, dem 15 (!) BGH-Richter, sechs BGH-Anwälte und die sechs BRAK-Präsidiumsmitglieder angehören. Die BGH-Richterschaft hat also schon allein eine klare Mehrheit im Auswahlgremium.

Nach meiner Überzeugung haben sowohl die damaligen Kammerpräsidenten als auch das BRAK-Präsidium bei der Beschlussfassung auf der 156. BRAK-Hauptversammlung im Jahr 2019 auf ganzer Linie versagt, weil die Repräsentanten der anwaltlichen Selbstverwaltung es gutgeheißen haben, dass 165.000 Rechtsanwälte – anders als vor den anderen obersten Bundesgerichten – nicht vor dem BGH in Zivilsachen auftreten dürfen, um den Besitzstand von rund vierzig BGH-Anwälten weiterhin zu wahren.

Ich glaube, dass wir die Diskussion, ob die Singularzulassung beim BGH in Zivilsachen noch zeitgemäß ist, in der Breite der deutschen Anwaltschaft führen sollten. In Berlin werden wir die Frage, wer in Zukunft vor dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen auftreten dürfen soll, auf der nächsten Kammerversammlung im März 2024 diskutieren.

Ich möchte Sie ermutigen, das Gleiche in Ihrer Regionalkammer zu tun. Gemeinsam können wir eine Veränderung bewirken!

Das von mir erstellte Positionspapier zur BGH-Singularzulassung, das auch die Grundlage der Diskussion und Beschlussfassung im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin am 30.09.2023 war, können Sie auf dieser Seite als PDF-Datei herunterladen. Bei den ersten 9 Seiten handelt es sich um den Text mit der Beschlussvorlage, der Rest sind lediglich Anlagen.

Diese Plattform soll uns dabei helfen. Hier können wir uns informieren, austauschen und uns vernetzen.

Ich habe diese Seite ins Leben gerufen, um einen Ort zu schaffen, an dem wir alle gemeinsam an diesem Ziel arbeiten können. Lassen Sie uns diese Chance nutzen!

Ich freue mich auf einen konstruktiven Austausch und bedanke mich herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement.

Mit besten kollegialen Grüßen

Marc Wesser

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